Hausordnung


Für unsere Hochzeitsgäste

(1) Wer bei unserer Hochzeit mitfeiern will, muß vor allen Dingen anwesend sein.

(2) Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finstere Gesichter, grämliche Miene, Skatkarten, Strickstrümpfe und sonstige unangenehme Alltagsmerkmale müssen zu Hause bleiben.

(3) Die Speisen dürfen nur rechtsherum gekaut werden. Nur bei Graureihern ist es umgekehrt. Wer das Gebot des Rechtsherumkauens mißachtet, ist selber schuld, wenn er hinterher reihert.

(4) Es ist streng verboten, Kaugummis unter die Tischplatte zu kleben und silberne Löffel von der Festtafel zu stehlen.

(5) Das Rauchen während des Festmahls sollte hauptsächlich den warmen Speisen gestatt sein.

(6) Wer niemals eine Rausch bzw. >>Säuferlähmung << gehabt hat, dem wird heute Gelegenheit gegeben, sich eine(n) einzufangen.

(7) Dem Brautpaar kann dieses Vorrecht nicht eingeräumt werden, da dem Bräutigam ein Rausch bei der nächtlichen Ausübung seiner ehelichen Pflichten hinderlich sein könnte.

(8) Ein tiefer blick ins Glas ist generell gefährlicher als einer in den schönen tiefen Ausschnitt der Tischnachbarin.

(9) Wenn alle zugleich reden, versteht keiner ein Wort. Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich sprechen.

(10) Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, die Speisen
nicht mit dem Messer zu Munde zu führen, noch sich mit der Gabel am Kopf zu kratzen. Heimlichkeiten unterm Tisch wie Händchenhalten oder Fußtritte sind zu unterlassen, weil sie leicht zu peinlichen Verwechslungen führen könnten. Singe, wem Gesang gebeten. Wer es nicht kann, der singe daneben.

(11) Der Spaß kann beginnen.