Hausordnung
Für unsere Hochzeitsgäste
(1) Wer bei unserer Hochzeit mitfeiern will, muß vor allen Dingen anwesend
sein.
(2) Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finstere Gesichter,
grämliche Miene, Skatkarten, Strickstrümpfe und sonstige unangenehme
Alltagsmerkmale müssen zu Hause bleiben.
(3) Die Speisen dürfen nur rechtsherum gekaut werden. Nur bei Graureihern
ist es umgekehrt. Wer das Gebot des Rechtsherumkauens mißachtet, ist selber
schuld, wenn er hinterher reihert.
(4) Es ist streng verboten, Kaugummis unter die Tischplatte zu kleben und
silberne Löffel von der Festtafel zu stehlen.
(5) Das Rauchen während des Festmahls sollte hauptsächlich den warmen
Speisen gestatt sein.
(6) Wer niemals eine Rausch bzw. >>Säuferlähmung << gehabt hat,
dem wird heute Gelegenheit gegeben, sich eine(n) einzufangen.
(7) Dem Brautpaar kann dieses Vorrecht nicht eingeräumt werden, da dem
Bräutigam ein Rausch bei der nächtlichen Ausübung seiner ehelichen Pflichten
hinderlich sein könnte.
(8) Ein tiefer blick ins Glas ist generell gefährlicher als einer in den
schönen tiefen Ausschnitt der Tischnachbarin.
(9) Wenn alle zugleich reden, versteht keiner ein Wort. Um eine gute
Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich sprechen.
(10) Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, die Speisen
nicht mit dem Messer zu Munde zu führen, noch sich mit der Gabel am Kopf zu
kratzen. Heimlichkeiten unterm Tisch wie Händchenhalten oder Fußtritte sind zu
unterlassen, weil sie leicht zu peinlichen Verwechslungen führen könnten.
Singe, wem Gesang gebeten. Wer es nicht kann, der singe daneben.
(11) Der Spaß kann beginnen.